Muss ich ein OER zwingend öffentlich zugänglich im Internet veröffentlichen?
Nein. Ein OER kann z.B. auch in einem geschlossenen MOOC o. ä. verwendet werden. Allerdings kann jeder, der Zugang zu dem Material erhalten hat, es entsprechend der Lizenz weiterverwenden.
Was muss ich tun, wenn in meinem OER Inhalte stehen, die nicht frei lizenziert sind?
Diese Inhalte müssen entsprechend gekennzeichnet sein, damit Nutzer nicht dem Eindruck unterliegen, die seien frei lizenziert. Die Nutzung der Inhalte muss urheberrechtlich abgeklärt sein, d. h. sie müssen vom Zitatrecht abgedeckt oder ihre Nutzung mit dem Urheber vereinbart sein.
In welchem Verhältnis stehen als OER und als „Open Access“ veröffentlichte Materialien zueinander?
Beide Konzepte sind eng miteinander verknüpft. Bei Open Access geht es vor allem darum, Inhalte lesen zu können/dürfen, also den freien (Online-)Zugang zu (wissenschaftlichen) Publikationen und Daten. Erlaubt ist dabei zunächst nur das schlichte Lesen. Wer Open Access publiziert, erklärt sich mit diesem freien Zugang einverstanden. Er kann darüber hinaus jedoch auch freie Lizenzen (beispielsweise Creative Commons) vergeben. OER laden ausdrücklich dazu ein, sie zu verändern und weiterzuverwenden. Dazu müssen sie entweder gemeinfrei sein (etwa weil der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist) oder die Urheber haben der Allgemeinheit die Bearbeitung gestattet. In der Regel versehen sie dazu das Werk mit einer Creative-Commons-Lizenz. Von den sieben Varianten dieser Lizenz eignen sich dafür nur die CC-0 (freie Verwendung), die CC-BY (Verwendung mit Namensnennung) und die CC BY-SA (Verwendung mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Die übrigen Varianten schließen die kommerzielle Nutzung und/oder jegliche Veränderung aus, sodass eine kreative Auseinandersetzung mit dem Material nicht möglich ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen: OER = Open Access + Bearbeitungsrecht.
Kann ich Medien, die unter verschiedenen CC-Lizenzen stehen, zusammenbauen?
Bedingt ja. Zunächst muss das Zusammenbauen die Inhalte wirklich so eng miteinander verbinden, dass ein durchschnittlicher Betrachter sie nicht mehr klar als getrennte Werke ansieht. Andernfalls stellt sich die Frage nicht, denn werden verschiedene Werke bloß nebeneinander präsentiert und nicht miteinander verschmolzen, liegt rechtlich gesehen meist nur eine „Werkverbindung“ vor und die Verschiedenheit der Lizenzen ist ohne Belang.
Entsteht durch das Zusammenbauen aber ein einheitlicher neuer Eindruck, hängt es von den Bedingungen der verschiedenen Lizenzen ab, ob das Ergebnis ohne weitere Erlaubnis der betroffenen Urheber bzw. Rechteinhaber genutzt werden darf.

Das Buch zum Beitrag
Dieser Beitrag stammt aus unserem Buch “Das Handbuch für digitale Bildungsformate” – ein Werk von Christian Pfliegel.
Das Handbuch gibt allen Menschen, die bisher selbst wenig Erfahrung in der Durchführung von Online-Veranstaltungen haben, Werkzeuge, Tipps und Tricks an die Hand für einen guten Einstieg in die digitale Bildung. Vom Einladungsschreiben, über die Technik, bis hin zur Planung und Konzeption auch großer Veranstaltungen.
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