Die Veröffentlichung von Inhalten als OER bedeutet nicht, dass das Urheberrecht nicht mehr gilt. Der Urheber entscheidet mittels der gewählten Lizenz, in welcher Weise und unter welchen Umständen seine Inhalte weiterverbreitet und bearbeitet werden dürfen. Verbreitet sind die sogenannten Creative Commons-Lizenzen. OER bedeutet nicht: „Ich kann damit machen was ich will“!
7.5.1 Die „Creative Commons“ – Lizenzen
Die bekanntesten offenen Lizenzen sind die Creative Commons-Lizenzen, die mittlerweile in Version 4.0 vorliegen. Häufig abgekürzt werden sie mit CC, gefolgt von der Versionsnummer. Kennzeichnend für die CC-Lizenzen ist, dass sie gestaffelt sind, je nachdem welche Rechte den Nutzer:innen von den Autor:innen eingeräumt werden:
CC BY: Namensnennung des/der Urheber:in erforderlich | |
CC BY-SA (SA= Share Alike): Namensnennung erforderlich, Verbreitung nur unter derselben Lizenz | |
CC BY-ND (ND = No Derivats): Namensnennung erforderlich, keine Bearbeitung erlaubt | |
CC BY-NC (NC = Non Commercial): Namensnennung erforderlich, keine kommerzielle Nutzung gestattet. | |
CC BY-NC-SA: Namensnennung erforderlich, keine kommerzielle Nutzung, Verbreitung nur unter derselben Lizenz | |
CC BY-NC-ND: Namensnennung erforderlich, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung |
Als Sonderform gibt es noch die Lizenz CC0, bei der nicht einmal eine Namensnennung des/der Urheber:in notwendig ist. In Europa ist dies eine Grauzone, da das europäische Urheberrecht nicht vorsieht, dass alle Rechte an einem Werk abgegeben werden.
Zusammenfassend ist folgendes bei den jeweiligen Lizenzen erlaubt:
Als freie Lizenzen gelten gemeinhin die Lizenzen CC0, CC BY und CC BY-SA, da nur diese wirklich frei verwendet werden dürfen und die Nutzer:innen nicht einschränken (im Gegensatz zu den NC und ND – Lizenzen).

Bei der Lizenz CC BY-NC ist zu beachten, dass mit dem non commercial nicht nur ein Verkauf des Materials gemeint ist. Diese Lizenz darf nicht in einem Umfeld verwendet werden, das im Zusammenhang mit Kommerz steht (also auch keine gewerblichen Blogs, keine freiberuflichen Vorträge, aber auch nicht im Rahmen von Gottesdiensten oder Erwachsenenbildung).
Bei CC BY-SA ist zu beachten, dass diese Lizenz „ansteckend ist“, d. h. wird Material, das unter einer CC BY-SA-Lizenz steht verwendet, muss das neu erstellte Material ebenfalls unter CC BY-SA stehen, was ggfs. eine starke Einschränkung sein kann.
7.5.2 Korrekte Auszeichnung von OER
Bei Nutzung von OER-Materialien ist die TULLU-Regel zu befolgen:
- T = Titel
- U = Urheber:in
- L & L = Lizenz und Link zum Lizenztext
- U = Ursprungsort
Sind Änderungen vorgenommen worden, so ist darauf hinzuweisen. Werden mehrere als OER lizenzierte Materialien in das eigene Material aufgenommen (Textbausteine, Grafiken, Fotos etc.), so ist die Lizenzierung für jedes Medium anzugeben. Idealerweise erfolgt dies direkt beim Medium, alternativ im Rahmen eines Quellennachweises.
Wichtig: Alle fünf Angaben sind verpflichtend. Vor allem der Link zum Lizenztext wird häufiger vergessen, was in der Vergangenheit schon zu kostenpflichtigen Abmahnungen geführt hat.


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