Lea Schulz & Igor Krstoski
Die Corona-Krise hat aufgezeigt, wie Menschen und vor allem Schüler:innen ohne ein diklusives Konzept bei der Verwendung digitaler Medien ausgeschlossen worden sind und ihnen damit Bildung aus verschiedensten Gründen verwehrt worden ist. Die Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit wurden durch den Distanzunterricht erneut in ein allumfängliches Ungleichgewicht gebracht. Unzureichende Ausstattung, fehlende Medienkompetenzen bei den Lehrkräften wie gleichwohl bei den Schüler:innen und Eltern, fehlende diklusive Didaktik und häufig fehlende Kompetenzen wie Selbstregulation sowie eine eigenständige Handlungsvorausplanung vorzunehmen, hat einen Teil der Schüler:innen abgehängt. Die Verwendung digitaler Medien im Bildungskontext Schule kann dagegen sogar die Chancengerechtigkeit erhöhen und Bildungsteilhabe ermöglichen. Das Potenzial digitaler Medien für heterogene Lerngruppen wird bisher nicht erkannt und ausgeschöpft. Die GMK beschreibt in ihrem Thesenpapier (vgl. GMK-Fachgruppe Inklusive Medienbildung 2018) drei Möglichkeiten der Teilhabe:
Teilhabe in Medien: Die Vielfalt und Diversität der Gesellschaft werden durch die Präsenz in den digitalen Medien abgebildet. Für die Schule bedeutet dies, dass die Schüler:innen beispielsweise dazu ermächtigt werden, sich im Internet frei zu bewegen, ihre Meinung zu äußern oder digitale Medien zum Selbstausdruck zu verwenden.
Teilhabe an Medien: Durch die barrierefreie Gestaltung von Medien wird die Teilhabe an digitalen Medien ermöglicht. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Webseiten barrierefrei gestaltet, in einfacher Sprache zur Verfügung stehen oder Assistive Medien unterstützen, ein Gerät in Betrieb zu nehmen (z. B. Augensteuerung, Braillezeile, …).
Teilhabe durch Medien: Dies beschreibt die Partizipation durch Zuhilfenahme digitaler Medien (z. B. Assistive Medien) beim Lernen, bei der Arbeit oder bei weiteren Tätigkeiten. Für die Schule bedeutet dieser Aspekt die Teilhabe an Bildung durch den Einsatz von digitalen Medien, z.B. zur Individualisierung oder durch Technologien, die bei der Teilhabe unterstützen.
Im Kontext der Pandemie führten die Debatte rund um digitale Medien und Inklusion dazu, dass die deutsche UNESCO-Kommission (2021) die Umsetzung der Digitalisierung in Bildungskontexten im Sinne der Chancengerechtigkeit forderte. Zudem verfassten die Bundesverbände der Behindertenpädagogik im Pakt für Inklusion 2021 die Forderung an Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung von Digitalisierung und Inklusion:
„Die Mitglieder des Pakts für Inklusion 2021 fordern die Führung eines intensiven partizipativen Diskurses für die inklusive Bildung, darin eingeschlossen eine umfangreiche Erforschung der Rahmenbedingungen wirksamer Teilhabe an inklusiver digitaler Bildung. Hierzu gehört die Entwicklung von pädagogischen Konzepten, Modellen, Programmen sowie Assistiven Technologien, […].” (Pakt für Inklusion 2021, S. 3)

Das Buch zum Beitrag
Dieser Beitrag stammt aus unserem Buch “Diklusive Lernwelten” – ein Gemeinschaftswerk von 51 Autor:innen, das zeigt, wie digitale Medien die Inklusion wirklich aller Schüler:innen im Unterricht fördern kann. Mit vielen Erfahrungsberichten und Tipps direkt aus der Praxis!
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